Bongrain

Anti-Pilzmittel zum Mitessen: Saint Albray Klosterkäse von Bongrain

Zutaten: Halbfester Schnittkäse aus pasteurisierter Kuhmilch, 50% Fett i. Tr. Weitere Zutaten: Konservierungsstoffe: Lysozym (aus Ei), Natamycin; Farbstoff: Annato Nährwerte pro 100g: 336kcal/1393kJ | Eiweiß 21g | Kohlenhydrate 0g | Fett 28g Der Schwindel: „Entdecken Sie Saint Albray Klosterkäse, der heute wie damals in aller Ruhe in unseren Käsekellern reift und dabei seinen aromatisch-cremigen Geschmack entfaltet.“, so die Verpackung. Prominent auf der Vorderseite verspricht der Hersteller Bongrain außerdem: „mit essbarer Rinde“. Die Wahrheit: Als Konservierungsstoff kommt beim vermeintlichen Klosterkäse das Anti-Pilzmittel Natamycin zum Einsatz. Für Natamycin behandelten Käse empfiehlt das staatliche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die Rinde vor Verzehr zu entfernen. „Dadurch wird der Gefahr entgegengewirkt, dass der Verbraucher unbeabsichtigt kleine Mengen von Natamycin aufnimmt, wodurch (…) Resistenzen auftreten können“, urteilt das BfR. Das ebenfalls staatliche Max Rubner-Institut schließt sich der Einschätzung an: „[Natamycin] behandelte Rinde nicht mitessen.“ Bongrain scheint das jedoch nicht im Geringsten zu interessieren, denn der Konzern lobt trotzdem gezielt die vermeintlich „essbare Rinde“ aus. Bongrain, der vermeintliche Qualitätshersteller von Marken wie Géramont, Fol Epi oder in diesem Fall Saint Albray, setzt Verbraucher damit bewusst gesundheitlichen Risiken aus – unverantwortlich. Der Hintergrund: Natamycin ist eine antibiotisch wirkende Substanz, die in der Medizin als Mittel gegen z.B. Darmpilzinfektionen eingesetzt wird. In der industriellen Käseproduktion senkt es die Kosten für den Hersteller: Natamycin ersetzt Personal, das den Käse während der Reifung pflegt und vor Schimmel bewahrt. Das Fazit: Was Bongrain hier als angeblich hochwertigen und traditionellen „Klosterkäse“ verkaufen will, ist in Wahrheit offenbar Durchschnitts-Industrieware. Schlimmer noch: Die angeblich „essbare“ Rinde sollte keinesfalls verzehrt werden, wie es der Konzern auf der Verpackungsvorderseite auslobt. Da sind sich die staatlichen Bundesinstitute einig. Quellen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Stellungnahme vom 9. September 2003 (http://www.bfr.bund.de/cm/343/natamycin_als__lebensmittelzusatzstoff.pdf) Seite 1: „Zusätzlich empfiehlt das BfR, die Verbraucher aus Gründen der Vorsorge darauf hinzuweisen, bei mit Natamycin behandelten Produkten wie Käse vor dem Verzehr die Rinde (…) bis zu einer Tiefe von ca. 5 Millimetern zu entfernen. Dadurch wird der Gefahr entgegengewirkt, dass der Verbraucher unbeabsichtigt kleine Mengen von Natamycin aufnimmt, wodurch die Mikroflora des Darmtraktes beeinflusst werden kann bzw. Resistenzen auftreten können.“ Seite 3: „Ebenso fraglich ist, ob die Verbraucher wissen, dass 5 mm einer mit Natamycin behandelten Käserinde entfernt werden sollten. Das BfR empfiehlt deshalb sicherzustellen, dass diesen Bedenken Rechnung getragen ist.“ Max Rubner-Institut (MRI), Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel, schriftliche Auskunft vom 21. September 2011 „Natamycin (E235) wird als Antibiotikum gegen Schimmel bei Hartkäse, Schnittkäse und halbfestem Schnittkäse eingesetzt. Die Empfehlung des BfR können die Kollegen des Instituts für Sicherheit und Qualität bei Milch und Fisch am Max Rubner-Institut, Standort Kiel, unterstützen – das heißt, den Hinweis ‚Oberfläche mit Natamycin behandelt‘ sollte man beachten und so behandelte Rinde nicht mitessen.“ DART Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie der Bundesregierung, Bundesministerium für Gesundheit im April 2011 (http://www.bmg.bund.de/uploads/publications/Deutsche_Antibiotika_Resistenzstrategi e_DART_110331_02.pdf) Seite 54: „Die Gehalte an Natamycin dürfen dabei 1mg/dm2 Oberfläche nicht überschreiten und der Stoff 5 mm unter der Oberfläche nicht nachweisbar sein.“ Beschweren Sie sich beim Hersteller! Quelle: www.abgespeist.de Bildquelle: www.abgespeist.de